ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Mehr.Wert Gruppe GmbH gültig ab Juni 2022
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Dienstleistungsaufträgen an die Mehr.Wert Gruppe GmbH, Wiener Neustadt hinsichtlich der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Branding- und Marketing-Beratungs- Vorhaben, Digitalisierung in den Geschäftsfeldern des Auftraggebers ist.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Auftrags ist der vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Branding-, Marketing- und Beratungs- Auftrag, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen der Mehr.Wert Gruppe GmbH sind erbracht, wenn die im Vertragswerk / Angebot definierten Aufgaben durchgeführt, dokumentiert und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Die sich aus dem Auftrag ergebenden Empfehlungen und Ergebnisse erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
(2) Die Mehr.Wert Gruppe GmbH führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Der Auftraggeber stellt daher Mehr.Wert Gruppe GmbH von allen eventuellen Forderungen Dritter in Bezug auf die Durchführung des jeweiligen Projektes frei, soweit Mehr.Wert Gruppe GmbH sich vertragskonform verhalten hat.
(3) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, kann sich die Mehr.Wert Gruppe GmbH zur Auftragsausführung Kooperationspartner bedienen, wobei sie dem Auftraggeber unmittelbar verpflichtet bleibt.
§3 Zusammenarbeit
(1) Die Mehr.Wert Gruppe GmbH wird Mitarbeiter und/ oder Kooperationspartner einsetzen, die zur Durchführung des Auftrages die schriftlich geforderte Qualifikation besitzen und die betreut werden. Sollte ein Mitarbeiter / Kooperationspartner den notwendigen Anforderungen nachweislich nicht entsprechen, hat der Auftraggeber dies der Mehr.Wert Gruppe GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(2) Die Mehr.Wert Gruppe GmbH berechnet die für den Auftraggeber ausgeführten Dienstleistungen. Eine Übersicht über die erbrachten Leistungen kann auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen anhand einer Leistungsaufzeichnung erbracht werden. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht. Bestellte, nicht genutzte oder nicht rechtzeitig stornierte Leistungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Mehr.Wert Gruppe GmbH behält sich Preisanpassungen vor. Die Preisanpassungen werden 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich gegenüber der Geschäftsführung der Mehr.Wert Gruppe GmbH widersprochen wird.
Die Mehr.Wert Gruppe GmbH tritt, falls vereinbart, als Erfüllungshilfe und im Namen des Auftraggebers auf, gibt Informationen unter seinem Namen weiter und nimmt im Namen des Auftraggebers Informationen, Anfragen, Aufträge, Bestellungen und/oder Termine entgegen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von der Mehr.Wert Gruppe GmbH weitergegebenen Informationen und Auskünfte verantwortlich.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mehr.Wert Gruppe GmbH nach Kräften zu unterstützen und in ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(4) Je nach Erfordernis können die Leistungen der Mehr.Wert Gruppe GmbH vor Ort beim
Auftraggeber, in gesonderten Räumen, oder in den eigenen Geschäftsräumen erbracht
werden.
§4 Leistungsänderungen
(1) Die Mehr.Wert Gruppe GmbH ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers
Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
(2) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der
gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der Mehr.Wert Gruppe GmbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine
angemessene Modifizierung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Anpassung der
Vergütung und Verschiebung von Terminen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Textform, wobei E-Mail ausreichen soll. Protokolle über diesbezügliche
Besprechungen oder den Projektstand sind von einer der beiden Parteien bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Textform, wobei E-Mail ausreichen soll.
§5 Schweigepflicht/Datenschutz
(1) Die Mehr.Wert Gruppe GmbH ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich
bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers,
die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
(2) Die Mehr.Wert Gruppe GmbH wird diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und
Kooperationspartnern auferlegen und wird sie auf die Datengeheimhaltung verpflichten.
(3) Die Mehr.Wert Gruppe GmbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte – zum Beispiel Provider und andere Dienstleister – verarbeiten zu lassen.
§ 6 Vergütung/Zahlungsbedingungen
(1) Das Entgelt für die Dienste der Mehr.Wert Gruppe GmbH wird nach den für die Tätigkeit
aufgewendeten Zeiten berechnet. Einzelheiten zu den Honorarsätzen und der
Zahlungsweise sind im Vertrag/ Angebot geregelt.
(2) Gestellte Rechnungen sind ohne Abzug binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist allen Preisleistungen hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen. Etwaige Mahnungen werden mit jeweils 35,00 Euro in Rechnung gestellt. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung mit mehr als 10 Tagen in Verzug, so ist Mehr.Wert Gruppe GmbH berechtigt ab diesem Zeitpunkt 9,5 % Verzugszinsen per anno in Rechnung zu stellen.
(3) Bei einem Zahlungsverzug bleibt es der Mehr.Wert Gruppe GmbH freigestellt, die
Dienstleistung an den Kunden vorübergehend zu mindern oder ganz einzustellen. Für den
Fall ist die Mehr.Wert Gruppe GmbH berechtigt den Rest des Auftrages gegen Vorkasse
durchzuführen.
(4) Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gelten die jeweils aktuellen Honorarsätze der Mehr.Wert Gruppe GmbH soweit nicht anderslautend gesondert in Textform vereinbart. Die Mehr.Wert Gruppe GmbH ist jederzeit dazu berechtigt Ihre Forderungen gegenüber dem Auftraggeber an Dritte – zum Beispiel im Rahmen des
Forderungsverkaufs bzw. Factorings – abzutreten.
(5) Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Projektumfanges erfolgt, ist die vertraglich geschuldete Leistung zu bezahlen abzüglich ersparter Aufwendungen beim Auftragnehmer, wobei es dem Auftraggeber frei steht höhere Einsparungen nachzuweisen.
(6) Für den Fall, dass zwischen dem Auftraggeber und der Mehr.Wert Gruppe GmbH Erfolgs oder Provisionszahlungen beziehungsweise eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente
vereinbart wurden, erhält die Mehr.Wert Gruppe GmbH vom Auftraggeber das unwiderrufliche Recht der Bucheinsicht analog § 87 c Abs. IV HGB durch einen unabhängigen vereidigten Buchprüfer zum Zwecke der Überprüfung bei begründeten Verdachtsmomenten gegenüber dem Auftraggeber.
Dieses Recht gilt für den gesamten Zeitraum der Zusammenarbeit und für weitere 18 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit. Die Kosten für den Buchprüfer übernimmt die Mehr.Wert Gruppe GmbH, für den Fall, dass jedoch der Verdacht zu Recht bestand sind diese Kosten in voller Höhe vom Auftraggeber umgehend zu übernehmen.
§ 7 Mängelbeseitigung
(1) Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird die Mehr.Wert Gruppe GmbH etwaige von ihr zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihr das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich substantiiert schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Leistungserbringung.
2) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber auch eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlages der Nachbesserung für ihn
ohne Interesse ist. Für darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche gilt § 9 der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 8 Gewährleistung/Haftung
Die Mehr.Wert Gruppe GmbH erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass jede Agenturtätigkeit eine Reihe von
Unwägbarkeiten impliziert. Die Mehr.Wert Gruppe GmbH haftet daher nicht für den
wirtschaftlichen Erfolg aufgrund der empfohlenen Maßnahmen.
Hat die Mehr.Wert Gruppe GmbH Gewähr zu leisten, so schuldet sie zunächst nur kostenlose
Nachbesserung. Wird diese nicht innerhalb angemessener Zeit aufgenommen oder schlägt
sie fehl, so kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung derjenigen Vertragsteile
verlangen, die von dem Mangel betroffen sind.
Die Mehr.Wert Gruppe GmbH haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden
ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf max. 5.000,- € begrenzt.
Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend
erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt.
Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist die Mehr.Wert Gruppe GmbH verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann. Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Mehr.Wert Gruppe GmbH verjähren nach zwei Jahren ab Anspruch-Entstehung.
§ 9 Treuepflicht
(1) Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich
unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung
auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
(2) Seitens der Mehr.Wert Gruppe GmbH für Projekte des Auftraggebers eingesetzte Personen, Kooperationspartner und/oder Mitarbeiter/innen dürfen während der Zusammenarbeit und binnen 24 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit vom Auftraggeber nicht als Arbeitnehmer/in, auch nicht aushilfsweise, angestellt und / oder als freie Mitarbeiter/in direkt oder über Dritte – zum Beispiel Personaldienstleister, Dienstleister – beauftragt/beschäftigt werden.
Bei Verletzung dieser Bestimmung ist die Mehr.Wert Gruppe GmbH berechtigt, eine
Konventionalstrafe von bis zur Höhe von €uro 50.000,– im Einzelfall zu fordern. Diese
Konventionalstrafe ist binnen 10 Werktagen zahlbar nach dem diese gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht wird.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder
Veränderungsabsichten zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen bzw.
Mitarbeitern und / oder Kooperationspartner der Mehr.Wert Gruppe GmbH unverzüglich in
Textform mitzuteilen.
(4) Eine grobe Missachtung der Treuepflicht berechtigt beide Vertragspartner zur
außerordentlichen Kündigung des Auftrags.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweiligen Parteien, die Erfüllung ihrer Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 11 Kündigungsfristen
(1) Der Auftrag kann mit einer vertraglich vereinbarten Frist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen. Sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von
90 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
(2) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform, wobei ein eingeschriebener
Brief ausreichend ist, nicht jedoch eine E-Mail.
§12 Dokumentation
(1) Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die Mehr.Wert Gruppe GmbH an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen, nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
(2) Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat die Mehr.Wert Gruppe GmbH alle
Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der
Auftragsausführung übergeben hat.
Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften im Rahmen des Auftrags gefertigter Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
Ebenfalls sind Unterlagen ausgeschlossen, die der Dokumentationspflicht gegenüber Behörden und anderen Organisationen unterliegen.
(3) Die Pflicht der Mehr.Wert Gruppe GmbH zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs
Monate nach Zustellung der Aufforderung in schriftlicher Textform – wobei E-Mail ausreichend sind – zur Abholung, im übrigen drei Jahre, bei gem. § 13 Absatz 1 zurückbe- haltenden Unterlagen, max. jedoch zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der Mehr.Wert Gruppe GmbH dürfen nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
(2) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Republik
Österreich
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Als Schriftform gilt zwischen den beiden Parteien auch die Kommunikation per
E-Mail, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine andere Form nicht
ausdrücklich vorsehen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so
bleibt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. In einem solchen
Falle verpflichten sich die Vertragspartner, die ungültige Formulierung durch eine rechtlich
zulässige zu ersetzen, damit der angestrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
(5) Gerichtsstand ist Wien, soweit sich aus der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber
und der Mehr.Wert Gruppe GmbH für einen Auftrag kein anderer Gerichtsstand ergibt